20.02.2019

Meldepflicht Ihrer PV-Anlage und des Batteriespeichers im Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister-Webportal steht seit dem 31. Januar 2019 allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit unter www.markstammdatenregister.de zur Verfügung.

Die bisherigen Meldewege für EEG-Anlagen sind nicht mehr nutzbar. Ab sofort können/müssen Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen nur noch über das neue Webportal vorgenommen werden. Das gilt auch für Solaranlagen und Batteriespeicher, die schon bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurden.
Hinweis: Alle Anlagenbetreiber sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen auf der Seite www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.

Für die Registrierungen im MaStR gelten die in der novellierten Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) niedergelegten Vorgaben und Fristen. (Auszug aus der Webseite der Bundesnetzagentur)