Förderung von Stromüberschüssen durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fördert Ihre Solaranlage mit festen Vergütungen für den Stromüberschuss, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Für PV Anlagen verringert sich die Einspeisevergütung durch gesetzlich vorgegebene Zeitpunkte. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme. Diese Vergütung ist dann für die restlichen Monate im Jahr der Inbetriebnahme und die darauf folgenden 20 Jahre festgelegt. Im Moment hat die Einspeisevergütung aufgrund der erhöhten PV-Zubauzahlen keinen stabilen Wert.
Beispiel: Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG) beträgt die Vergütung bei Anlagen bis 10 kWp 7,94 Cent/kWh und für Leistungen zwischen 10 und 40 kWp gibt es 6,88 Cent/kWh.
Je früher Sie sich also für eine Solaranlage entscheiden, desto mehr profitieren Sie von der Förderung.


Investitionsförderung von Solaranlagen durch die KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderte den Eigenverbrauch durch Photovoltaik-Anlagen, in dem sie die Anschaffung von Solarstromspeichern bis 31.12.2015 unterstützte. Ziel war es, Batteriespeichersysteme im Energiemarkt zu etablieren. Ab 2019 wurden Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Dadurch sind die Stromspeichersysteme preislich gesunken, so dass sich die Investition in innovative Speicherlösungen oft lohnt. Der schon vorhandene finanzielle Nutzen des Eigenverbrauchs wird somit weiter verstärkt. Aktuell wird von der KfW für Einzelmaßnahmen der Förderkredit Nr. 270 empfohlen. Genaue Informationen erhalten Sie auf der Website der KfW.
Nützlicher Link zur Förderung von erneuerbaren Energien
Weitere Informationen des Bundesumweltministeriums zur Förderung finden Sie auf der folgenden Website.
Das Wichtigste zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf einen Blick
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Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fördert Stromüberschüsse.
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Einzelne Städte und Landkreise haben eigene Fördertöpfe freigegeben, wie z.B. Stadt Köln, Stadt Bonn und der Rhein-Erft-Kreis
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Nutzung von Photovoltaik Anlagen und Speichersystemen für einen höheren Eigenverbrauch.
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Informationen des Landes NRW zur Förderung von Solarstromspeichern finden Sie hier

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- Ort: Sankt Augustin
- Leistung: 6,37 kWp
- Module: SPR-X21-335-WHT
- Wechselrichter: SMA
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- Ort: Rösrath
- Leistung: 2,94 kWp
- Module: SPR-327NE-WHT
- Wechselrichter: SMA
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- Ort: Reichardtswerben
- Leistung: 9,81 kWp
- Module: SPR-327NE-WHT
- Wechselrichter: SMA
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- Ort: Overath
- Module: SunPower SPR-360
- Leistung: 15,48 kWp
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Wechselrichter: SolarEdge
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- Ort: Bedburg
- Leistung: 9,81 kWp
- Module: SPR-327NE-WHT
- Wechselrichter: SMA
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