Für den eingespeisten Solarstrom aus Ihrer Photovoltaikanlage gibt es per EEG-Gesetz eine Einspeisevergütung. Die Vergütung wird vom Netzbetreiber ab technischem Inbetriebnahme Datum als monatliche Abschläge gezahlt. Hin und wieder wird in einigen Städten und Gemeinden ein Förder-Zuschuss für die Anlagenanschaffung gezahlt. Meistens muss vor der Auftragsvergabe der Antrag gestellt werden und nach Umsetzung der Maßnahme wird von Ihnen der zuvor bewilligte Zuschuss zur Auszahlung abgerufen. Fragen Sie rechtzeitig bei Ihrem Zuschuss-Geber nach.